1,5 Hektar am Siedlungsrand von Osnabrück-Atter. Seit 1905 in Familienhand — jetzt für die nächsten hundert Jahre gesucht.
Kein Baurecht · Kein Bebauungsplan · Verfahren nicht eingeleitet
Worum es geht
Diese Fläche ist kein fertiges Baugrundstück. Sie ist eine Wiese mit einer glaubwürdigen Perspektive — und mit einem Eigentümer, der den Weg dorthin mitgehen will, statt ihn anderen zu überlassen.
Das Grundstück liegt am Rand des gewachsenen Siedlungsraums von Atter, planungsrechtlich im Außenbereich nach § 35 BauGB. Im Flächennutzungsplan der Stadt Osnabrück ist es als gemischte Baufläche dargestellt — diese Darstellung begründet jedoch kein Baurecht. Ein Bebauungsplanverfahren ist nicht eingeleitet; Baurecht kann erst durch eine Bauleitplanung der Stadt Osnabrück entstehen. Wer hier entwickelt, geht diesen Weg mit — und erhält dafür eine Fläche in einer Größenordnung, die in Osnabrück selten frei wird, in einer Hand, ohne Miteigentümer und ohne Erbengemeinschaft.
Der Eigentümer sucht keine schnelle Verwertung, sondern einen Partner mit Ausdauer: eine Baugenossenschaft, einen kommunalen oder gemeinnützigen Träger, ein Wohnprojekt oder einen Entwickler, der in Jahrzehnten denkt.
Datenblatt · Stand Juli 2026
Lageplan
Wo die Fläche planungsrechtlich steht
Die Fläche liegt planungsrechtlich im Außenbereich nach § 35 BauGB (Auskunft der Stadt Osnabrück, Fachbereich Städtebau). Ein Bebauungsplanverfahren ist nicht eingeleitet. Baurecht entsteht erst durch eine Bauleitplanung der Stadt Osnabrück. Wir kommunizieren das bewusst offen: Wir suchen keinen schnellen Käufer, sondern einen Partner für diesen Entwicklungsweg.
Ein Bebauungsplanverfahren ist nicht eingeleitet. Die Aufstellung ist mit der Stadt Osnabrück zu verhandeln; über Zeitachse und Ausgang entscheidet die Stadt, nicht der Eigentümer.
Die Stadt Osnabrück knüpft eine Baulandentwicklung an Rahmenvorgaben, unter anderem an Bindungen für bezahlbaren Wohnraum. Diese Vorgaben gehören von Anfang an in jede seriöse Planung.
Zu Artenschutz, Schallschutz, Baugrund und Erschließung liegen noch keine abschließenden Untersuchungen vor. Der Eigentümer beteiligt sich an der Beauftragung, wenn ein ernsthaftes Interesse besteht.
Gesucht wird
1,5 Hektar in einer Hand ergeben eine wirtschaftlich tragfähige Projektgröße mit Platz für Gemeinschaftsräume, Gärten und Sharing-Angebote — ohne Nachbarschaftsstreit über Grenzverläufe.
Ein Standort für geförderten Wohnraum in einem stabilen sozialen Umfeld, mit Grundschule und Kita in fünf Gehminuten und unmittelbarer Busanbindung.
Mehrgenerationenwohnen, gemeinschaftliche Bauformen, Mischnutzung mit nicht störendem Gewerbe. Über das, was am Ende möglich ist, entscheidet die Bauleitplanung der Stadt — der Weg dorthin ist offen.



Der Eigentümer
Das Land wurde von meinen Vorfahren urbar gemacht; seit 1905 ist der Hof in Familienbesitz. Ich verkaufe, weil ich meine Altersversorgung ordnen und meine drei Kinder unterstützen möchte. Das sage ich lieber offen, als es hinter einer Floskel zu verstecken.
Der angrenzende Familiensitz auf Flurstück 287/1 bleibt in meinem Eigentum. Ich werde also weiterhin Nachbar dessen sein, was hier entsteht. Das ist für Sie eine Auskunft über meine Motive: Mir ist nicht gleichgültig, wie dieses Quartier aussieht.
Was ich einbringe: Bereitschaft zur aktiven Mitarbeit an Konzept und Verhandlungen mit der Stadt, Ortskenntnis, Kontakte in den Stadtteil — und Geduld. Ich stehe unter keinem Zeitdruck und werde deshalb auch keinen aufbauen.
Wie es aussehen könnte
Die folgenden Bilder wurden mit künstlicher Intelligenz erzeugt. Sie zeigen keine geplante oder zulässige Bebauung, sondern eine Haltung: maßstäblich, naturnah, mit gemeinsamen Freiräumen zwischen den Häusern. Was tatsächlich möglich ist, entscheidet allein die Bauleitplanung der Stadt Osnabrück.



So läuft es ab
Ein paar Angaben zu Ihrer Organisation genügen. Sie erhalten in der Regel innerhalb einer Woche Antwort.
Wir klären, ob die Vorstellungen zusammenpassen, bevor beide Seiten Zeit investieren.
Exposé, Grundbuch- und Katasterauszug, Flurstücksnachweis und Pachtsituation stelle ich nach dem Erstgespräch persönlich zur Verfügung — nicht als offenen Download.
Wenn es passt, gehen wir das Gespräch mit der Stadt Osnabrück gemeinsam an. Über die Form der Zusammenarbeit — Anhandgabe, Kaufvertrag unter aufschiebender Bedingung oder Erbbaurecht — reden wir offen.
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